Proben

Regulär proben wir während der Vorlesungszeit montagabends von 19:30 – 22:00 Uhr.

Noten und Notenständer bitte selbst mitbringen und die Regelungen zur Probenteilnahme beachten.

Probenorte

Probenzeiten

Probenplan

Stand: 02.10.26

19.10.Tutti-Probe, ProbenbeginnGetrude-Luckner-Schule
26.10.Tutti-Probe, davor StimmprobeHS Psychologie
02.11.Tutti-Probe, davor StimmprobeHS Psychologie
06. — 08.11.ProbenwochenendeJH Breisach
09.11.Tutti-Probe, davor StimmprobeHS Psychologie
16.11.Tutti-Probe, davor StimmprobeGetrude-Luckner-Schule
So, 22.11.Registerprobe StreicherGetrude-Luckner-Schule
23.11.Tutti-Probe, davor StimmprobeHS Psychologie
30.11.Tutti-Probe, davor StimmprobeHS Psychologie
So, 06.12.Registerprobe BläserGetrude-Luckner-Schule
07.12.Tutti-Probe, davor StimmprobeHS Psychologie
14.12.Tutti-Probe, davor StimmprobeHS Psychologie
21.12.Tutti-Probe, davor Stimmprobefällt aus
Weihnachtspause
11.01.2027Tutti-Probe, davor StimmprobeHS Psychologie
18.01.Tutti-Probe, davor StimmprobeHS Psychologie
So, 24.01.Registerprobe StreicherGetrude-Luckner-Schule
25.01.Tutti-Probe, davor StimmprobeHS Psychologie
29. — 31.01.Probenwochenende, inkl. sonntagnachmittag VorkonzertFreiburg (Wentzinger-Schule)
01.02.Tutti-Probe, davor StimmprobeHS Psychologie
08.02.Tutti-Probe (Hauptprobe)Raum folgt!
12.02.GeneralprobeBürgerhaus Zähringen
13.02.KonzertBürgerhaus Zähringen

Probenteilnahme und Präsenz bei den Probenwochenenden

Wenn du nicht zur Probe kommen kannst, meldest du dich bitte rechtzeitig ab.

  • Alle Abmeldungen von Probenterminen gehen über die eigene Stimmführer:in. Ordentliche Abmeldungen sind den Stimmführenden rechtzeitig anzuzeigen – spätestens 3h vor Probenbeginn. Fehlproben am Probenwochenende sind spätestens zwei Wochen vorher anzuzeigen. Dies gilt nicht in Krankheitsfällen oder vergleichbaren Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs des Mitglieds.
  • Häuft ein Mitglied mehr als drei Fehltermine an, gibt es ein Gespräch mit Stimmführung, musikalischer Leitung, sowie bei Bedarf einem Vorstandsmitglied. Zu den Fehlterminen zählen auch ordentliche Abmeldungen und Krankheitsausfälle.
  • Die Probenwochenenden zählen jeweils als bis zu vier Probentermine.
  • Die Teilnahme am Vorkonzert, an der letzten regulären Probe, sowie der Generalprobe ist verpflichtend. Abmeldung oder Fehlen an einem dieser Termine zieht ebenso ein Gespräch nach sich.

Die Gespräche mit der Stimmführung und musikalischen Leitung erfolgen individuell und sollen eine Grundlage bieten, um über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Nur in schweren Fällen ist entsprechend der Satzung ein Vereinsausschluss möglich.